Hier finden Sie alle Informationen zur Kündigung bei Aachener Zeitung
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Wir haben 4.421.562 Kündigungen vollzogen. Lesen Sie hier über die Erfahrungen einiger unserer Nutzer
Aachener Zeitung (kurz AZ) ist eine Zeitung aus der Umgebung Aachen, auch Zeitungsverlag Aachen. Erscheint täglich außer Sonntag.
Sie möchten Ihr Abonnent bei der Aachener Zeitung kündigen? Dann sind Sie hier genau richtig. Sie können ganz einfach unseren Service nutzen, um bei der Aachener zu kündigen und zusätzlich finden Sie hier alle Informationen, die für Sie nützlich sein könnten.
So funktioniert es:
Wir bieten Ihnen die einzigartige Möglichkeit, bei der Aachener Zeitungmit Kündigungsgarantie zu kündigen! Das bedeutet folgendes: Kündigen Sie über uns einen kündbaren Vertrag, garantieren wir Ihnen, dass Ihre Kündigung unkompliziert, sofort und ohne weiteres durchgeführt wird. Sie müssen nie wieder bangen, dass Ihre Kündigung vom Vertragspartner "nicht erhalten" wird.
Haben Sie keine Briefmarke zur Hand? Oder wollen Sie die Kündigung direkt online regeln? Dann können Sie unseren Versandservice nutzen. Wir versenden Ihr Kündigungsschreiben an die Aachener Zeitung und Sie erhalten einen Sendebericht einschließlich einer Kopie Ihres Kündigungsschreibens per E-Mail von uns. Eine Kündigungsbestätigung erhalten Sie von dem Verlag Aachener.
Eine Kündigung bei der Aachener Zeitung bedarf der schriftlichen Form, das heißt entweder per E-Mail, Fax oder Post. Versenden Sie Ihre Kündigung immer mit einem Sendebericht, bzw Rückverfolgung, damit Sie einen Nachweis für den Eingang Ihrer Kündigung bei der Aachener haben. Dieser kann wichtig sein, sollte es zu Problemen mit Ihrer Kündigung kommen. Nutzen Sie dazu unseren kostenlosen Service:
Kündigung per Post
Senden Sie Ihr Aachener Kündigungsschreiben per Einschreiben an folgende Adresse: Dresdener Str. 3, 52068 Aachen.
Kündigung per E-Mail
Senden Sie Ihre Kündigung an servicecenter@zeitungsverlagaachen.de. Tun Sie dieses möglichst nicht ohne Sendeverfolgung/ Sendebericht.
Kündigung per Fax
Ihre Kündigung per Fax können Sie an die folgende Nummer schicken: Telefax: 0241 / 5101-790. Auch dieses sollten Sie nicht ohne Sendebericht tun.
Aachener Kundenservice
Sollten Sie Fragen bezüglich Ihrer Kündigung haben, können Sie den Aachener Ku2ndigungsservice telefonisch von Montags- Freitags von 6:30-18:00 Uhr erreichen, oder Samstags von 6:30-14:00.
Ihr Abonnement können Sie spätestens am letzten Tag eines Monats zum Ende des nachfolgenden Monats kündigen. Achten Sie darauf, dass der Verlag im besten Fall ein-zwei Tage Vorlauf hat. Verschicken Sie Ihre Kündigung nicht auf dem letzten Drücker. Mehr zu den Kündigungsfristen:
Ein Vertrag mit der Aachener Zeitung kann auf unbestimmte Zeit für die Dauer von einem Kalendertag oder für die Dauer von einem Monat abgeschlossen werden. Das heißt, Sie haben keine feste Laufzeit. Sollten Sie eine feste Laufzeit mit der Aachener vereinbart haben, können Sie den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigungsfrist der Aachener beträgt 14 Tage vor Ablauf des Monats.
Sollten Sie Ihr Abo bei der Aachener nicht rechtzeitig gekündigt haben, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Dann können Sie monatlich zum Ablauf des Tages Kündigung, welcher durch seine Zahl dem Tag des Beginns des Nutzungszeitraumes entspricht. Sollten Sie den Vertrag nur für einen Kalendertag abgeschlossen haben, müssen sie nicht bei der Aachener kündigen. Denn in diesem Fall endet der Vertrag mit Ablauf des Kalendertages.
Mehr Informationen zu den Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aachener Zeitung.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Aachener steht folgendes geschrieben:
„Die Zeitungsverlag Aachen GmbH ist zu Erweiterungen, Einschränkungen, Änderungen oder Abweichungen des Leistungsumfanges berechtigt, sofern der Vertragszweck für den Kunden nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Führen Erweiterungen, Einschränkungen, Änderungen oder Abweichungen zu einer wesentlichen Änderung des Leistungsumfanges, ist der Nutzer zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt.“
Nach deutschem Recht muss der Zeitungsverlag Sie vor Änderungen der Vertragsbedingungen informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, den Änderungen zuzustimmen oder nicht. Sollten Sie diesen nicht zustimmen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können fristlos kündigen.
Sollten Sie von Ihrer Seite aus einem triftigen Grund haben, warum Sie die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können, können Sie auch Gebrauch von dem Sonderkündigungsrecht machen. Wenden Sie sich dafür direkt an die Aachener selbst, denn außerordentliche Kündigungen müssen immer individuell geprüft und nachgewiesen werden.
Laut deutschem Gesetz haben Sie ein Widerrufsrecht bei Verträgen die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen wurden. Haben Sie Ihren Vertrag also online oder telefonisch abgeschlossen, haben Sie ein Widerrufsrecht. Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Abschließung des Vertrages diesen widerrufen. Dazu müssen Sie keinen Grund angeben.
So können Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben:
Wenden Sie sich an den Zeitungsverlag Aachen GmbH und senden Sie eine eindeutige Erklärung über den Entschluss, den Vertag zu widerrufen. Folgende Adresse können Sie dazu nutzen:
Dresdener Str. 3, 52068 Aachen
Telefax: 0241 / 5101-790
E-Mail: servicecenter@zeitungsverlagaachen.de
Sie erreichen Aachener Zeitung unter der Telefonnummer 00492415101701.
Aachener Zeitung
Dresdener Straße 3
52068 Aachen