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Sie möchten, aus welchen Gründen auch immer, die Zeitung nicht mehr erhalten und daher bei Zürichsee-Zeitung kündigen? Bitte informieren Sie sich zuallererst in Ihrem Vertrag oder direkt bei Zürichsee-Zeitung selbst über die jeweiligen Kündigungsfristen. In den gängigsten Verträgen ist die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Sie können aber selbstverständlich bereits während der Vertragslaufzeit kündigen, jedoch erst zum Ende des Vertrages.
Sollten Sie Ihren Vertrag mit Zürichsee-Zeitung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen wollen, ist es ratsam, Zürichsee-Zeitung direkt zu kontaktieren. Jede Beendigung zu einem früheren Vertragende obliegt der Kulanz von Zürichsee-Zeitung und wird individuell geprüft - es müssen triftige und nachweisbare Gründe vorliegen (bei Krankheit beispielsweise ein ärztliches Attest). Generell gilt jedoch, dass Verträge und deren Laufzeiten einzuhalten sind.
Über unseren Briefgenerator können Sie bequem von Ihrem Sofa aus kündigen - Sie benötigen lediglich Ihre Kundendaten und 2 Minuten Zeit. Drucker, Briefmarke oder Briefkasten sind nicht mehr nötig!
Sie erreichen Zürichsee-Zeitung unter der Telefonnummer 0848 80 55 21.
Zürichsee-Zeitung
Postfach 347
8820 Wädenswil