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Sie möchten, aus welchen Gründen auch immer, die Zeitung nicht mehr erhalten bei Davoser Zeitung kündigen? Bitte informieren Sie sich zuallererst in Ihrem Vertrag oder direkt bei der Davoser Zeitung über die jeweiligen Kündigungsfristen. In den gängigsten Verträgen ist die Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Sie können aber selbstverständlich bereits während der Vertragslaufzeit kündigen, jedoch erst zum Ende des Vertrages.
Sollten Sie Ihren Vertrag mit Davoser Zeitung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen wollen, ist es ratsam, Davoser Zeitung direkt zu kontaktieren. Jede Beendigung zu einem früheren Vertragende obliegt der Kulanz von Davoser Zeitung und wird individuell geprüft - es müssen triftige und nachweisbare Gründe vorliegen (bei Krankheit beispielsweise ein ärztliches Attest). Generell gilt jedoch, dass Verträge und deren Laufzeiten einzuhalten sind.
Wir übernehmen Ihre Kündigung gern für Sie. Kein langes Suchen nach der richtigen Adresse, und Sie benötigen keinen Drucker, keine Briefmarke, und müssen nicht zum Briefkasten laufen. Mit uns können Sie sicher und bequem von Zuhause aus kündigen!
Sie erreichen Davoser Zeitung unter der Telefonnummer 0844 226 226.
Davoser Zeitung
Sommeraustrasse 32
7007 Chur